Kostenübernahme der Psychotherapie
Gesetzlich Versicherte
Als Psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung kann ich direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Die Kostenübernahme gilt sowohl für die Einzel- als auch für die Gruppentherapie. Ein Erstgespräch kann nach Terminvereinbarung zeitnah stattfinden – eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin ich berechtigt, mit privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da die Leistungen je nach Tarif unterschiedlich geregelt sind, erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle zu folgenden Punkten:
- Ist ambulante Psychotherapie in meinem Tarif enthalten?
- Muss die Therapie beantragt werden (formlos oder mit einem bestimmten Formular)?
- Wie viele Sitzungen werden erstattet? Gibt es Begrenzungen pro Jahr?
- In welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zu den Formalitäten.
Selbstzahler:innen
Sie haben auch die Möglichkeit, die Therapie selbst zu finanzieren. In diesem Fall ist kein Antragsverfahren notwendig und Ihre Daten werden nicht an eine Krankenkasse oder Versicherung übermittelt. Bei weiteren Fragen zum Ablauf der Therapie melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail. Ich biete zeitnah ein Erstgespräch an, um alles Weitere persönlich zu besprechen.